OVG Niedersachsen - Beschluß vom 18.12.1998 (1 M 4727/98) - DRsp Nr. 1999/7968
OVG Niedersachsen, Beschluß vom 18.12.1998 - Aktenzeichen 1 M 4727/98
DRsp Nr. 1999/7968
»1. Nachbarwidersprüche, die vor Inkrafttreten des BauROG am 1.1.1998 gegen eine Baugenehmigung eingelegt worden sind, haben aufschiebende Wirkung und verlieren diese nicht durch das Inkrafttreten des § 212aBauGB.2. Der Schutz von Wohnbebauung gegen Immissionen von Windkraftanlagen ist - bei der Prüfung ihrer Zulässigkeit - nicht nach abstrakten Mindestabständen (ein Vielfaches der Gesamthöhe der Anlage) zu bemessen, sondern nach den konkret zu ermittelnden Immissionen.3. Zur Referenzwindgeschwindigkeit zur Beurteilung von Windkraftanlage.«