Der Bebauungsplan Nr. X "Ferienhausgebiet Y." der Gemeinde Koserow wird für unwirksam erklärt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der vom Gericht festgesetzten Kosten abwenden, wenn nicht die Antragsteller vorher Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Wirksamkeit des Bebauungsplanes Nr. X "Ferienhausgebiet Y." der Antragsgegnerin.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|