Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 29. November 2007 wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1) und 2) zu je einem Drittel.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 11.250,00 EUR festgesetzt.
Die nach §§
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