Ordnungsgemäße Verkündung eines Bebauungsplans bei der Bezugnahme auf DIN-Vorschriften in den textlichen Festsetzungen
VGH Hessen, Urteil vom 20.03.2014 - Aktenzeichen 4 C 448/12.N
DRsp Nr. 2014/15258
Ordnungsgemäße Verkündung eines Bebauungsplans bei der Bezugnahme auf DIN-Vorschriften in den textlichen Festsetzungen
Inbezugnahme von DIN-Vorschriften in den textlichen Festsetzungen eines Bebauungsplans; Anforderungen an die Offenlage nach § 3 Abs 2 S 1 BauGB; keine Erforderlichkeit der Planung bei Etikettenschwindel; Verhinderung des Planvollzugs durch naturschutzrechtliche Verbote; "Anpassen" im Sinne des § 1 Abs 4BauGB; Heranrücken neuer Wohnbauflächen auch dicht an immissionsträchtige NutzungenOrientierungssätze: 1. Dass die Antragsgegnerin in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans DIN-Vorschriften in Bezug genommenen hat, die in dem Bebauungsplan weder im Volltext wiedergegeben werden noch diesem als Anlage beigefügt sind, wird den Erfordernissen, die an eine ordnungsgemäße Verkündung eines Bebauungsplans aus rechtsstaatlichen Gründen zu stellen sind, gerecht, wenn und soweit ergänzend ein Hinweis des Inhalts in die Planurkunde aufgenommen wurde, dass diese DIN-Vorschriften in den Räumen der Bauverwaltung zu jedermanns Einsicht bereit gehalten werden.(Rn.58) 2. 3. 4. 5. 6. 7.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.