Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Die Beschwerde ist nicht begründet. Das Verwaltungsgericht hat den Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren zutreffend auf 5.000 Euro festgesetzt.
Der Streitwert ist auf der Grundlage der (geänderten) Rechtsprechung des Senats in Fällen der vorliegenden Art nach §
Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12. Juli 2018 -
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