OLG Saarbrücken - Urteil vom 31.03.1998 (4 U 1014/96 -211) - DRsp Nr. 1999/5537
OLG Saarbrücken, Urteil vom 31.03.1998 - Aktenzeichen 4 U 1014/96 -211
DRsp Nr. 1999/5537
Den Auftragnehmer trifft an der Überschreitung von Ausführungsfristen keine Schuld, wenn er für deren Einhaltung auf die Mitwirkung des Bauherrn (hier: durch Aushändigung einer geprüften Statik) angewiesen war und diese nicht oder erst zu spät erfolgt ist.