OLG Saarbrücken - Urteil vom 23.12.1998 (1 U 214/98-39) - DRsp Nr. 1999/7173
OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.12.1998 - Aktenzeichen 1 U 214/98-39
DRsp Nr. 1999/7173
»1. Handelt es sich um einen Pauschalpreis zwischen Bauherr und Bauunternehmer, so ist der Architekt aufgrund seiner Vollmacht grundsätzlich nicht berechtigt, namens des Bauherrn Zusatzaufträge zu erteilen.2. Im Rahmen einer Pauschalpreisabrede kann der Unternehmer gem. § 2 Nr. 7 VOB/B eine Mehrvergütung nur verlangen, wenn die ausgeführte die vertraglich vorgesehene Leistung um mehr als 10% übersteigt.«