OLG München - 24.07.1986 (U 2/86 Bau) - DRsp Nr. 1996/17634
OLG München, vom 24.07.1986 - Aktenzeichen U 2/86 Bau
DRsp Nr. 1996/17634
Die Einleitung eines Umlegungsverfahrens ist auch dann zulässig, wenn ein Bebauungsplan zwar aufgestellt, aber nicht wirksam geworden ist, es sei denn, daß die der Umlegung zugrundeliegende Bauleitplanung unheilbare Mängel aufweist. Das Umlegungsgebiet muß so genau beschrieben werden, daß es in der Örtlichkeit ohne Schwierigkeiten aufzufinden ist; dies gilt auch für die Einbeziehung von Grundstücksteilen. Es genügt die Bezugnahme auf die Grenzen geplanter Straßen.