OLG Köln - 20.12.1976 (5 U 163/76) - DRsp Nr. 1996/17561
OLG Köln, vom 20.12.1976 - Aktenzeichen 5 U 163/76
DRsp Nr. 1996/17561
1. Der Besteller muß Eigentümer des Grundstückes sein, auf dem die Bauhandwerkersicherungshypothek eingetragen werden soll.2. Ein Anwartschaftsrecht reicht nicht (vgl. dazu Groß, S. 56, sowie Lüdtke/Handjery, DB 1972, 2196).3. Stand das Baugrundstück zunächst im Eigentum des Bestellers, wird es aber veräußert, bevor der Sicherungsanspruch geltend gemacht worden ist, so wird dieser hinfällig.