So auch OLG Köln, MDR 1962, 214, sowie BGH, BauR 1974, 356; Schäfer/Finnern, Z 2.223 Bl. 4.
Die Prüfung der Rechnung durch den Auftragnehmer endet mit der Feststellung. Das ist die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses im Sinne einer Schlußzahlung.
Allgemein zur Architektenvollmacht siehe BGH, NJW 1960, 859
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