OLG Koblenz - Beschluß vom 06.01.1998 (5 W 778/97) - DRsp Nr. 1999/5518
OLG Koblenz, Beschluß vom 06.01.1998 - Aktenzeichen 5 W 778/97
DRsp Nr. 1999/5518
»Zur Bestimmtheit eines Titels (vertretbare Handlung) reicht es aus, wenn der nachzubessernde Mangel genau bezeichnet ist, wie die Nachbesserung konkret zu erfolgen hat, muß nicht festgelegt sein.Beim Ermächtigungsantrag zur Ersatzvornahme muß die genaue Art der Nachbesserung aber vom Gläubiger beschrieben werden. Dabei kann er sich auch auf eine Beschreibung in einem Gutachten beziehen.«