OLG Hamm - Urteil vom 29.10.1998 (17 U 38/98) - DRsp Nr. 1999/5500
OLG Hamm, Urteil vom 29.10.1998 - Aktenzeichen 17 U 38/98
DRsp Nr. 1999/5500
1. Nach Erstellung einer Schlußrechnung besteht kein Anspruch auf eine Abschlagszahlung mehr.2. Die Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek ist nicht zulässig, wenn der Wert der erbrachten Leistungen die bisher erhaltenen Abschlagszahlungen übersteigt.