OLG Hamm - Urteil vom 24.11.1998 (34 U 119/96) - DRsp Nr. 2000/1525
OLG Hamm, Urteil vom 24.11.1998 - Aktenzeichen 34 U 119/96
DRsp Nr. 2000/1525
Dem Unternehmer steht ein Anspruch auf Zahlung von Werklohn für geleistete Arbeiten nicht zu, wenn zwischen den Parteien im Streit ist, ob es sich um von dem Unternehmer geschuldete Arbeiten zur Schadensbeseitigung handelt und ein ausdrücklicher Auftrag nicht erteilt worden ist.