OLG Hamm - Urteil vom 16.01.1998 (12 U 66/97) - DRsp Nr. 1998/17466
OLG Hamm, Urteil vom 16.01.1998 - Aktenzeichen 12 U 66/97
DRsp Nr. 1998/17466
»1. Die Klausel "Die Wandelung (Rückgängigmachung des Vertrages) wird ausgeschlossen" in den AGB eines Bauträgers steht einer Rückabwicklung des Vertrages im Rahmen des "großen Schadensersatzes" gem. § 635BGB nicht entgegen.2. In einem Bauträgervertrag kann die Wandelung nicht gem. § 11 Nr. 10 b AGBG wirksam ausgeschlossen werden.3. Zur Vorteilsausgleichung bei der Rückabwicklung eines Bauträgervertrages gem. § 635BGB (Damnum, Geschäftsbesorgungsvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Steuervorteile).«