OLG Hamm - 11.07.1986 (25 U 84/86) - DRsp Nr. 1996/17231
OLG Hamm, vom 11.07.1986 - Aktenzeichen 25 U 84/86
DRsp Nr. 1996/17231
Planungsarbeiten für ein Einfamilienhaus gehören zu der Werbung eines Architekten und werden nicht vergütet, wenn nicht ein Architektenvertrag geschlossen worden ist. Der Umstand, daß bei dem anschließend von einem anderen Architekten nach dessen Entwurf gebauten Haus eine Reihe von Bauteilen erscheint, die der erstplanende Architekt auch vorgesehen hat, begründet noch keine Verletzung des Urheberrechts des erstplanenden Architekten.