OLG Frankfurt/Main - 02.03.1998 (15 W 8/98) - DRsp Nr. 1998/17457
OLG Frankfurt/Main, vom 02.03.1998 - Aktenzeichen 15 W 8/98
DRsp Nr. 1998/17457
Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen kann nicht darauf gegründet werden, daß er sich mit dem Kläger, einem Handwerker desselben Berufszweigs, während einer Wartezeit über das eigene und das Wohlergehen der Ehefrauen unterhalten hat.