OLG Düsseldorf - Urteil vom 30.04.1998 (5 U 137/97) - DRsp Nr. 1999/5473
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.04.1998 - Aktenzeichen 5 U 137/97
DRsp Nr. 1999/5473
»a) Ein Bauträger kann sich nicht auf die vertraglich vereinbarte Freizeichnung von Gewährleistungsansprüchen berufen, wenn er dem Erwerber nicht alle Unterlagen zur Verfügung stellt, die dieser benötigt, um Ansprüche gegen die Bauhandwerker geltend zu machen.b) Verspricht der Bauträger den Erwerbern einen "bis auf die Außenmauern grundlegend sanierten Altbau", so können die Erwerber nicht darauf vertrauen, daß im Zuge der Sanierung eine - fehlende -Kelleraußenisolierung ausgeführt wird.«