OLG Düsseldorf - Urteil vom 29.07.1998 (U (Kart) 24/98) - DRsp Nr. 1999/5469
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.07.1998 - Aktenzeichen U (Kart) 24/98
DRsp Nr. 1999/5469
»1. Der Vortrag eines Bewerbers um einen öffentlichen Auftrag, der öffentliche Auftraggeber habe ihn durch Verstöße gegen Vergabevorschriften diskriminiert oder unbillig behindert, reicht für einen auf die §§ 35, 26 Abs. 2GWB gestützten Unterlassungs- oder Schadensersatzanspruch gegen den öffentlichen Auftraggeber noch nicht aus. Es obliegt dem Anspruchsteller (Bewerber) außerdem, die Marktbeherrschung (§ 26 Abs. 2 S. 1 GWB) oder die Marktstärke (§ 26 Abs. 2 S.2 GWB) des konkreten öffentlichen Auftraggebers darzulegen.
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