OLG Düsseldorf - Urteil vom 26.03.1998 (5 U 149/97) - DRsp Nr. 1999/5479
OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.03.1998 - Aktenzeichen 5 U 149/97
DRsp Nr. 1999/5479
»Sind in der Ausschreibung für Fassadenarbeiten die Flächen erkennbar genau ermittelt und sind hierbei Fensterbänder nicht berücksichtigt, so ist der Unternehmer beim Aufmaß für die Abrechnung nicht berechtigt, die Fensterflächen zu übermessen, auch wenn die einzelnen Fenster eine Fläche von weniger als 2,5 m2 haben (DIN 18360, 18360, Abschnitt 5.2.1.).«