OLG Düsseldorf - Urteil vom 23.04.1998 (5 U 140/97) - DRsp Nr. 1999/5476
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.04.1998 - Aktenzeichen 5 U 140/97
DRsp Nr. 1999/5476
»Ein Bauherr, der während bereits begonnener Bauarbeiten (Sanierung eines alten Mehrfamilienhauses) einen Architekten mit den Leistungsphasen 2-7 des § 15 Abs. 1HOAI beauftragt, kann von diesem keinen Schadensersatz wegen zu hoher Sanierungskosten ("Unrentabilität") verlangen, wenn er die Unternehmeraufträge selbst unterschrieben hat und dem Architekten weder einen Kostenrahmen vorgegeben noch von ihm Kostenermittlungen (die unterblieben sind), angefordert hat.«