Die Klägerin hat den Beklagten, der ein Gewerbe als Kanal- und Kesselreiniger angemeldet hatte, mit Heizungs- und Sanitärinstallationen für ihr Bauvorhaben in M beauftragt. Wegen der Einzelheiten wird auf den Vertrag vom 4.2.1989 (Bl. 28 GA) Bezug genommen. Mit Schreiben ihres Anwalts vom 1.8.1989 (Bl. 74 ff GA) beanstandete die Klägerin, daß die Arbeiten unvollständig und - soweit ausgeführt - mangelhaft seien, und lehnte weitere Leistungen des Beklagten ab.
Mit der Klage begehrt die Klägerin Schadensersatz wegen Nichterfüllung.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|