OLG Düsseldorf - Urteil vom 10.03.1998 (21 U 99/97) - DRsp Nr. 1998/17445
OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.03.1998 - Aktenzeichen 21 U 99/97
DRsp Nr. 1998/17445
»Regeln die Parteien nach Beendigung der eigentlichen die Höhe des Honoraranspruchs ausmachenden Architekten-/Ingenieurtätigkeit alle zu diesem Zeitpunkt noch offenen Punkte ihrer endgültigen Vertragsabwicklung gleichzeitig neben der Honorarfrage, ist ein der Schriftform des § 4 Abs. 1HOAI nicht entsprechender Vergleich wirksam.«