OLG Düsseldorf - Beschluß vom 28.04.1998 (23 W 25/98) - DRsp Nr. 1999/5475
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 28.04.1998 - Aktenzeichen 23 W 25/98
DRsp Nr. 1999/5475
»Für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens fehlt das rechtliche Interesse, wenn die Parteien vereinbart haben, bei Meinungsverschiedenheiten über das Vorliegen von Mängeln ein Schiedsgutachten einzuholen.«