OLG Düsseldorf - Beschluß vom 08.04.1998 (22 W 18/98) - DRsp Nr. 1999/5478
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 08.04.1998 - Aktenzeichen 22 W 18/98
DRsp Nr. 1999/5478
»Die Einholung eines Privatgutachtens während eines Rechtsstreits kann nur in ganz besonderen Ausnahmefällen als notwendig angesehen werden; das gilt auch im Bauprozeß jedenfalls für Sachverhalte, welche die Partei mit Hilfe ihres Prozeßbevollmächtigten vortragen und unter Beweis stellen kann.«