OLG Düsseldorf - 25.05.1976 (24 U 33/76) - DRsp Nr. 1996/16894
OLG Düsseldorf, vom 25.05.1976 - Aktenzeichen 24 U 33/76
DRsp Nr. 1996/16894
Der Antrag auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung wegen nicht fristgerechter Klageerhebung zur Hauptsache (§§ 936, 926 Abs. 2ZPO) kann auch im Berufungsverfahren gestellt werden, wenn die einstweilige Verfügung noch nicht rechtskräftig ist und der Rechtsstreit im Berufungsrechtszug schwebt.