OLG Dresden - Urteil vom 16.12.1998 (12 U 2764/98) - DRsp Nr. 1999/7977
OLG Dresden, Urteil vom 16.12.1998 - Aktenzeichen 12 U 2764/98
DRsp Nr. 1999/7977
Sind in einem Bauvertrag beide Eheleute als Auftraggeber aufgeführt, ist sämtliche schriftliche oder fernmündliche Korrespondenz an beide Eheleute gerichtet und ist ein Schriftstück für die beklagte Ehefrau von dem Ehemann mit dem Zusatz i.A. unterzeichnet worden, so ist unter Berücksichtigung des Normalbildes einer Ehe von einer Mitverpflichtung der beklagten Ehefrau jedenfalls nach den Grundsätzen der Anscheinsvollmacht auszugehen.