OLG Dresden - Beschluß vom 13.01.1998 (14 W 1316/97) - DRsp Nr. 1998/17441
OLG Dresden, Beschluß vom 13.01.1998 - Aktenzeichen 14 W 1316/97
DRsp Nr. 1998/17441
»Im Bauprozeß (hier: Klage auf Vorschuß für Mängelbeseitigungsarbeiten im Wege der Ersatzvornahme) kommt eine Aussetzung des Rechtsstreits gemäß § 148ZPO mit Blick auf ein bei einem anderen Gericht anhängig gemachtes selbständiges Beweisverfahren, dessen Gegenstand die Klärung von Tatsachen und Ursachenzusammenhängen durch Sachverständigengutachten ist, nicht in Betracht.«