OLG Celle - Urteil vom 30.12.1998 (14 a (6) U 127/97) - DRsp Nr. 2000/1503
OLG Celle, Urteil vom 30.12.1998 - Aktenzeichen 14 a (6) U 127/97
DRsp Nr. 2000/1503
»1. Bei öffentlichen Auftraggebern kann grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden, daß die Prüfung und Feststellung der Schlußrechnung ein rechtlich bindendes Anerkenntnis darstellt.2. Die Zinsklausel in den "Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen - EVM (B) ZVB" ist auch in der geänderten Fassung, die dem Auftragnehmer den Nachweis beläßt, geringere Nutzungen als den gesetzlichen Zins gezogen zu haben, wegen Verstoßes gegen § 9AGB-Gesetz unwirksam.«