OLG Celle - Urteil vom 26.11.1998 (14 U 283/97) - DRsp Nr. 1999/5447
OLG Celle, Urteil vom 26.11.1998 - Aktenzeichen 14 U 283/97
DRsp Nr. 1999/5447
»Wird gegen ein Organ einer Bieterin wegen wettbewerbsbeschränkender Abreden rechtskräftig ein Bußgeld erhängt, ist die Vergabestelle nicht gehindert, die Bieterin vom Vergabeverfahren auszuschließen, sofern die entsprechenden Taten der Organe einen überschaubaren Zeitraum zurückliegen. Daß die entsprechenden Geschäftsführer die ihnen vorgeworfenen Taten für andere Firmen der Firmengruppe begangen haben, der die Bieterin angehört, ist unerheblich.«