OLG Celle - Urteil vom 25.11.1998 (14 a (6) U 205/97) - DRsp Nr. 1999/7962
OLG Celle, Urteil vom 25.11.1998 - Aktenzeichen 14 a (6) U 205/97
DRsp Nr. 1999/7962
»1. Die Klausel in einem Formular-Architektenvertrag, nach der der Architekt verlangen kann, "mit der Beseitigung der Schäden/Mängel ganz oder teilweise" beauftragt zu werden, begegnet zumindest in der Auslegung keinen Bedenken, daß der Architekt berechtigt ist, die Mängelbeseitigungsarbeiten Dritter zu überwachen.2. Daß dem Architekten Planungs- und/oder sberwachungsfehler unterlaufen sind, hat nicht zur Folge, daß der Auftraggeber dem Architekten keine Gelegenheit zu geben braucht, von dem Wahlrecht auf Selbsteintritt Gebrauch zu machen.«