OLG Celle - Urteil vom 25.11.1998 (14 a (6) U 187/97) - DRsp Nr. 1999/7955
OLG Celle, Urteil vom 25.11.1998 - Aktenzeichen 14 a (6) U 187/97
DRsp Nr. 1999/7955
»Daß ein Auftraggeber, der den Auftragnehmer mit der Errichtung von drei Doppelhäusern beauftragt hat, ein Jahr nach Vertragsschluß mehrere Kapitalgesellschaften gründet, die die Veräußerung von Wohnungseigentum zum Gegenstand haben, führt allein nicht dazu, daß die Werklohnforderung aus den Hausbauverträgen der vierjährigen Verjährungsfrist des § 196 Abs. 2BGB unterliegt.«