OLG Celle - Urteil vom 04.03.1998 (6 U 153/97) - DRsp Nr. 1999/5456
OLG Celle, Urteil vom 04.03.1998 - Aktenzeichen 6 U 153/97
DRsp Nr. 1999/5456
Im einstweiligen Verfügungsverfahren besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für das Rechtsmittel der Berufung, wenn das von der Klägerin zunächst verfolgte Untersagungsbegehren vor Einlegung der Berufung gegenstandslos geworden ist.