OLG Bamberg - Urteil vom 20.11.1998 (6 U 19/98) - DRsp Nr. 1999/7145
OLG Bamberg, Urteil vom 20.11.1998 - Aktenzeichen 6 U 19/98
DRsp Nr. 1999/7145
»1. Die Abdichtung eines Gebäudes in Hanglage und bei bindigem Boden (Lastfall nichtdrückendes Wasser gemäß DIN 18195 Teil 5) mit einer Bitumendickbeschichtung ist weder DIN-gerecht noch entspricht sie den anerkannten Regeln der Technik. Sieht der Architekt bei diesen Gegebenheiten eine solche Abdichtung vor, dann ist seine Planung mangelhaft.2. Das Vorliegen eines Schadens ist nicht dadurch ausgeschlossen, daß es innerhalb der Gewährleistungsfrist für die Ansprüche gegen den Architekten noch nicht zu Kellerdurchfeuchtungen gekommen ist.«