VGH Bayern - Urteil vom 28.02.2020
15 N 19.1262
Normen:
VwGO § 47; BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 2 Abs. 3; BauGB § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; BauGB § 215 Abs. 1 S. 1;

Normenkontrollverfahren aufgrund des behaupteten Vorliegens von Abwägungsfehler in einem Bebauungsplan; Festsetzung privater Grundstücksflächen als naturschutzfachliche Ausgleichsflächen im Bebauungsplan

VGH Bayern, Urteil vom 28.02.2020 - Aktenzeichen 15 N 19.1262

DRsp Nr. 2020/5352

Normenkontrollverfahren aufgrund des behaupteten Vorliegens von Abwägungsfehler in einem Bebauungsplan; Festsetzung privater Grundstücksflächen als naturschutzfachliche Ausgleichsflächen im Bebauungsplan

Tenor

I.

Der am 12. Dezember 2018 bekannt gemachte Bebauungs- und Grünordnungsplan "GI/GE - P., Deckblatt Nr. 1" der Antragsgegnerin ist unwirksam.

II.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

III.

Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VwGO § 47; BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 2 Abs. 3; BauGB § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; BauGB § 215 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Der Antragsteller wendet sich gegen den am 12. Dezember 2018 öffentlich bekannt gemachten Bebauungs- und Grünordnungsplan "GI/GE - P., Deckblatt Nr. 1" der Antragsgegnerin, welcher der weiteren bauplanungsrechtlichen Entwicklung des vorhandenen Industriestandorts dient (Lehmabbau und Ziegelei durch die Firma L.).

Er ist Eigentümer mehrerer im Plangebiet liegender - und mit Ausnahme des Grundstücks FlNr. 1147 jeweils dinglich mit einem Lehmabbaurecht (Grunddienstbarkeit zugunsten des jeweiligen Eigentümers der FlNr. 1123 = Firma L.) belasteter - Grundstücke, die im Bebauungsplan als naturschutzfachliche Ausgleichsflächen festgesetzt sind.