Der am 12. Dezember 2018 bekannt gemachte Bebauungs- und Grünordnungsplan "GI/GE - P., Deckblatt Nr. 1" der Antragsgegnerin ist unwirksam.
II.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Antragsteller wendet sich gegen den am 12. Dezember 2018 öffentlich bekannt gemachten Bebauungs- und Grünordnungsplan "GI/GE - P., Deckblatt Nr. 1" der Antragsgegnerin, welcher der weiteren bauplanungsrechtlichen Entwicklung des vorhandenen Industriestandorts dient (Lehmabbau und Ziegelei durch die Firma L.).
Er ist Eigentümer mehrerer im Plangebiet liegender - und mit Ausnahme des Grundstücks FlNr. 1147 jeweils dinglich mit einem Lehmabbaurecht (Grunddienstbarkeit zugunsten des jeweiligen Eigentümers der FlNr. 1123 = Firma L.) belasteter - Grundstücke, die im Bebauungsplan als naturschutzfachliche Ausgleichsflächen festgesetzt sind.
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