Die Beschwerde der Antragstellerin zu 1 gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Oktober 2019 wird zurückgewiesen.
Die Beschwerden der Antragstellerinnen zu 2 und 3 gegen diese Entscheidung werden verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragstellerinnen je zu 1/3.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 20 000 € festgesetzt.
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