VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 16.11.2016
3 S 572/15
Normen:
VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 1; VwGO § 47 Abs. 2 S. 1; BauGB § 137 S. 1; BauGB § 139 Abs. 2 S. 1; BauGB § 141 Abs. 1 S. 1; BauGB § 142 Abs. 1 S. 1; BauGB § 142 Abs. 3 S. 1; BauGB § 144 Abs. 1; BauGB § 144 Abs. 2; BauGB § 214 Abs. 3 S. 2 letzter Hs.;

Normenkontrollklage gegen eine Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets; Anforderungen an die Abwägungsentscheidungen betreffend die Ziele und Zwecke sowie die Durchführbarkeit der Sanierung im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle der Sanierungssatzung; Vorliegen städtebaulicher Missstände im Fall der Funktionsschwächensanierung

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.11.2016 - Aktenzeichen 3 S 572/15

DRsp Nr. 2016/19595

Normenkontrollklage gegen eine Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets; Anforderungen an die Abwägungsentscheidungen betreffend die Ziele und Zwecke sowie die Durchführbarkeit der Sanierung im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle der Sanierungssatzung; Vorliegen städtebaulicher Missstände im Fall der Funktionsschwächensanierung

Zu den Anforderungen an die Abwägungsentscheidungen betreffend die Ziele und Zwecke sowie die Durchführbarkeit der Sanierung im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle der Sanierungssatzung.

Tenor

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Wollhausplatz II" der Antragsgegnerin vom 12.12.2014 wird für unwirksam erklärt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 1; VwGO § 47 Abs. 2 S. 1; BauGB § 137 S. 1; BauGB § 139 Abs. 2 S. 1; BauGB § 141 Abs. 1 S. 1; BauGB § 142 Abs. 1 S. 1; BauGB § 142 Abs. 3 S. 1; BauGB § 144 Abs. 1; BauGB § 144 Abs. 2; BauGB § 214 Abs. 3 S. 2 letzter Hs.;

Tatbestand

Die Antragstellerinnen wenden sich gegen die Satzung der Antragsgegnerin über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Wollhausplatz II" vom 12.12.2014.