VGH Bayern - Urteil vom 01.03.2021
15 N 20.2127
Normen:
BauGB § 1 Abs. 7;

Normenkontrollantrag eines Anwohners gegen die Änderung eines Bebauungsplans

VGH Bayern, Urteil vom 01.03.2021 - Aktenzeichen 15 N 20.2127

DRsp Nr. 2021/5880

Normenkontrollantrag eines Anwohners gegen die Änderung eines Bebauungsplans

Tenor

I.

Die 2. Änderung des Bebauungsplans "An der G ... Straße" (Deckblatt Nr. 2) der Antragsgegnerin vom 16. Dezember 2019, ortsüblich bekannt gemacht am 20. Januar 2020, ist unwirksam.

II.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

III.

Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 7;

Tatbestand

Die Antragstellerin wendet sich gegen das am 20. Januar 2020 bekannt gemachte 2. Deckblatt zum Bebauungsplan "An der G ... Straße" der Antragsgegnerin.