VGH Bayern - Beschluss vom 02.02.2021
15 N 20.1692
Normen:
BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 4a Abs. 6;

Normenkonotrollantrag eines Plannachbarn gegen einen vorhabenbezogenen Änderungs-Bebauungsplan durch einen Planaußenlieger

VGH Bayern, Beschluss vom 02.02.2021 - Aktenzeichen 15 N 20.1692

DRsp Nr. 2021/4293

Normenkonotrollantrag eines Plannachbarn gegen einen vorhabenbezogenen Änderungs-Bebauungsplan durch einen Planaußenlieger

Tenor

I.

Der Antrag wird abgelehnt.

II.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

III.

Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrags vorläufig vollstreckbar.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 4a Abs. 6;

Gründe

I.

Der Antragsteller wendet sich als Plannachbar gegen den am 20. Juni 2020 bekannt gemachten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9a "Für das Gebiet nordöstlich des K* ...platzes Nord, zwischen R* ...- und F* ...straße" 1. Änderung, mit dem die Antragsgegnerin auf den FlNrn. ... und ...2 Gemarkung K* ... (Vorhabengrundstücke) die Errichtung eines L-förmigen, maximal viergeschossigen Wohngebäudes mit 23 Wohnungen, Flachdach und Tiefgarage entlang der B* ...-Straße und der F* ...straße geplant hat.