Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Göttingen vom 4. Dezember 2017 wird verworfen.
2.Die sofortige Beschwerde des Angeklagten gegen die Kostenentscheidung im vorgenannten Urteil wird verworfen.
3.Der Beschwerdeführer hat die Kosten seiner Rechtsmittel zu tragen.
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