OLG Celle - Urteil vom 16.05.2006
14 U 185/05
Normen:
VOB/B § 13 Nr. 1 ;
Fundstellen:
MDR 2007, 26
MDR 2007, 26
OLGReport-Celle 2006, 509
Vorinstanzen:
LG Stade, vom 21.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 307/03

Nicht DIN-gerechte Herstellung einer Pflasterung als Mangel; Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung

OLG Celle, Urteil vom 16.05.2006 - Aktenzeichen 14 U 185/05

DRsp Nr. 2007/18943

Nicht DIN-gerechte Herstellung einer Pflasterung als Mangel; Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung

»1. Hat der Auftragnehmer eine DIN-gerechte Ausführung der Pflasterung eines Parkplatzes zugesagt und haben die Vertragsparteien darüber hinaus die Geltung der VOB vereinbart, stellt die nicht DIN-gerechte Herstellung der Pflasterung selbst dann einen Mangel im Sinne von § 13 Nr. 1 VOB/B dar, wenn (noch) kein Schaden eingetreten und die Nutzung des Parkplatzes nicht beeinträchtigt ist .2. Besteht der einzige Nachteil darin, dass Regenwasser nur unwesentlich langsamer abfließt als bei einer DIN-gerechten Ausführung, ist eine Neuherstellung der Pflasterung unverhältnismäßig. «

Normenkette:

VOB/B § 13 Nr. 1 ;

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Berufung des Klägers gegen das klagabweisende erstinstanzliche Urteil hat teilweise Erfolg. Im Gegensatz zur Auffassung des Landgerichts steht dem Kläger gegenüber dem Beklagten ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 9.856,30 EUR zu.