Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen - als Gesamtschuldner - die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.
Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die von den Antragstellern zur Begründung der Beschwerde angeführten Gründe, auf deren Prüfung der Senat gemäß §
Das Verwaltungsgericht hat den mit der Beschwerde weiter verfolgten Antrag,
die aufschiebende Wirkung der Klage
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|