OLG Düsseldorf - Beschluss vom 21.05.2008
VII-Verg 19/08
Normen:
GWB § 97 ; GWB § 107 ; HOAI § 4 ; VOB/A § 25 Nr. 3 ;
Fundstellen:
NZBau 2009, 67
ZfBR 2008, 834
Vorinstanzen:
VK bei der Bezirksregierung Köln - VK VOF 29/07 - 22.02.2008,

Nachprüfungsantrag: Unterlassen einer Bekanntgabe einer Bewertungsmatrix; Festlegung der auftragsbezogenen Zuschlagskriterien

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.05.2008 - Aktenzeichen VII-Verg 19/08

DRsp Nr. 2008/17872

Nachprüfungsantrag: Unterlassen einer Bekanntgabe einer Bewertungsmatrix; Festlegung der auftragsbezogenen Zuschlagskriterien

1. Das Unterlassen einer Bekanntgabe in der Form einer Bewertungsmatrix nachträglich festgelegter Unterkriterien und Gewichtungskoeffizienten ist seiner Art. nach geeignet, die Leistungs- und die Angebotsmöglichkeiten der Bieter nachteilig zu beeinflussen. Die Bieter können das Angebot dann nicht an den Erwartungen des Auftraggebers hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung sowie ebenso wenig an den genauen Bewertungsvorstellungen des Auftraggebers ausrichten. Sie werden dadurch darin behindert, ein unter allen Umständen vergleichbares sowie das annehmbarste Angebot abzugeben. 2. Zur Frage, ob der HOAI widersprechende Vergütungsvorgaben vorliegen. 3. Die Festlegung der auftragsbezogenen Kriterien für die Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots unterliegt einem weiten Spielraum des Auftraggebers. Bei der Bestimmung der Kriterien für das wirtschaftlichste Angebot ist er weitgehend ungebunden, bestimmten Faktoren eine Bedeutung zuzumessen. Die Kontrolle der Vergabenachprüfungsinstanzen hat sich dabei auf die Frage zu beschränken, ob ein Ermessensmissbrauch oder ein sonstiger Ermessensfehler zu beanstanden ist.

Normenkette:

GWB § 97 ; GWB § 107 ; HOAI § 4 ; VOB/A § 25 Nr. 3 ;

Entscheidungsgründe: