Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 29. November 2021 wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller und Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird festgesetzt auf 3.666,27 Euro.
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