OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 19.02.2021
2 A 4375/19
Normen:
BauGB § 34 Abs. 3a;
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 28 K 1112/19

Nachbarstreit um die Aufhebung einer Baugenehmigung; Offensichtliche Zulässigkeit der Veränderung einer Dachform; Zweck einer Baulast

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.02.2021 - Aktenzeichen 2 A 4375/19

DRsp Nr. 2021/3811

Nachbarstreit um die Aufhebung einer Baugenehmigung; Offensichtliche Zulässigkeit der Veränderung einer Dachform; Zweck einer Baulast

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens; außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 7.500,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 3a;

Gründe

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.

Die von ihm allein geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) ergeben sich aus dem insoweit maßgeblichen (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) Zulassungsvorbringen nicht.