Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 6.875.- Euro festgesetzt.
Die Beschwerde hat keinen Erfolg.
Das Beschwerdevorbringen, auf dessen Prüfung der Senat gemäß §
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