OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 18.01.2021
7 B 1841/21
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Gelsenkirchen, - Vorinstanzaktenzeichen 10 L 1143/21

Nachbarschützende Wirkung von Festsetzungen eines Bebauungsplans über die Zahl der zulässigen Vollgeschosse

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.01.2021 - Aktenzeichen 7 B 1841/21

DRsp Nr. 2022/1869

Nachbarschützende Wirkung von Festsetzungen eines Bebauungsplans über die Zahl der zulässigen Vollgeschosse

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 6.875.- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1;

Gründe

Die Beschwerde hat keinen Erfolg.

Das Beschwerdevorbringen, auf dessen Prüfung der Senat gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist, stellt den angegriffenen Beschluss nicht durchgreifend in Frage, mit dem es das Verwaltungsgericht abgelehnt hat, die aufschiebende Wirkung der Klage 10 K 3406/21 gegen die der Beigeladenen erteilten Baugenehmigungen der Antragsgegnerin vom 26.1.2021 anzuordnen.