VGH Bayern - Beschluss vom 16.03.2021
15 CS 21.545
Normen:
VwGO § 80a Abs. 3;
Vorinstanzen:
VG Regensburg, vom 28.01.2021 - Vorinstanzaktenzeichen RO 7 S 20.2972

Nachbarrechtlicher Rechtsschutz gegen Neubau einer Garage mit Nebenräumen und Errichtung einer Stützmauer

VGH Bayern, Beschluss vom 16.03.2021 - Aktenzeichen 15 CS 21.545

DRsp Nr. 2021/6181

Nachbarrechtlicher Rechtsschutz gegen Neubau einer Garage mit Nebenräumen und Errichtung einer Stützmauer

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.750 Euro festgesetzt.

Normenkette:

VwGO § 80a Abs. 3;

Gründe

I.

Die Antragstellerin wendet sich im Eilverfahren gem. § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 VwGO als Grundstücksnachbarin gegen eine den Beigeladenen erteilte Baugenehmigung.