VGH Bayern - Beschluss vom 16.03.2021
15 CS 21.544
Normen:
BauGB § 31 Abs. 2; BayVwVfG Art. 44 Abs. 1; BayBO Art. 6;
Vorinstanzen:
VG Regensburg, vom 28.01.2021 - Vorinstanzaktenzeichen RO 7 S 20.2983

Nachbarrechtlicher Rechtsschutz gegen Baugenehmigung zur Errichtung einer Stützmauer

VGH Bayern, Beschluss vom 16.03.2021 - Aktenzeichen 15 CS 21.544

DRsp Nr. 2021/6094

Nachbarrechtlicher Rechtsschutz gegen Baugenehmigung zur Errichtung einer Stützmauer

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.750,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 31 Abs. 2; BayVwVfG Art. 44 Abs. 1; BayBO Art. 6;

Gründe

I.

Die Antragstellerin wendet sich im Eilverfahren gem. § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 VwGO als Grundstücksnachbarin gegen eine den Beigeladenen erteilte Baugenehmigung.