Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.500,- Euro festgesetzt.
I.
Die Antragsteller wenden sich als Nachbarn gegen eine der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit drei Garagen auf dem Grundstück FlNr. ... Gemarkung H. (Baugrundstück).
Sie sind Eigentümer des Grundstücks FlNr. ..., das nördlich an das Baugrundstück angrenzt und mit einem Einfamilienhaus bebaut ist. Beide Grundstücke befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans "H.", der in diesem Bereich ein allgemeines Wohngebiet festsetzt.
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