VGH Bayern - Beschluss vom 09.06.2021
1 ZB 18.2158
Normen:
BauGB § 35 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG München, vom 12.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen M 11 K 16.5763

Nachbarrechtliche Bedenken gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Rinderstalls

VGH Bayern, Beschluss vom 09.06.2021 - Aktenzeichen 1 ZB 18.2158

DRsp Nr. 2021/10689

Nachbarrechtliche Bedenken gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Rinderstalls

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Kläger haben je zur Hälfte die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu tragen.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 15.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 1;

Gründe

Die Kläger wenden sich gegen die dem Beigeladenen erteilte Genehmigung zur Errichtung eines Laufstalls für Jungrinder (21 Großvieheinheiten) mit Güllekeller und Bergehalle auf dem Grundstück FlNr. ..., Gemarkung L ... Der Kläger zu 1 ist Eigentümer des südlich hiervon gelegenen Grundstücks FlNr. ..., das mit einem Wohnhaus bebaut ist. Der Kläger zu 2 ist Eigentümer des nordwestlich des Vorhabens gelegenen Grundstücks ..., das ebenfalls mit einem Wohnhaus bebaut ist.