Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Kläger haben je zur Hälfte die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu tragen.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 15.000 Euro festgesetzt.
Die Kläger wenden sich gegen die dem Beigeladenen erteilte Genehmigung zur Errichtung eines Laufstalls für Jungrinder (21 Großvieheinheiten) mit Güllekeller und Bergehalle auf dem Grundstück FlNr. ..., Gemarkung L ... Der Kläger zu 1 ist Eigentümer des südlich hiervon gelegenen Grundstücks FlNr. ..., das mit einem Wohnhaus bebaut ist. Der Kläger zu 2 ist Eigentümer des nordwestlich des Vorhabens gelegenen Grundstücks ..., das ebenfalls mit einem Wohnhaus bebaut ist.
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