VGH Bayern - Urteil vom 01.03.2021
15 B 20.2120
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Regensburg, vom 19.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen RN 6 K 19.1137

Nachbarrechtliche Bedenken gegen eine Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses

VGH Bayern, Urteil vom 01.03.2021 - Aktenzeichen 15 B 20.2120

DRsp Nr. 2021/5879

Nachbarrechtliche Bedenken gegen eine Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses

Tenor

I.

Die Berufung wird zurückgewiesen.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Der Kläger wendet sich als Grundstücksnachbar gegen eine dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung für den "Neubau eines Mehrfamilienhauses (3 WE) mit Carport" (Bescheid der Beklagten vom 27.5.2019).