Die Berufung wird zurückgewiesen.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich als Grundstücksnachbar gegen eine dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung für den "Neubau eines Mehrfamilienhauses (3 WE) mit Carport" (Bescheid der Beklagten vom 27.5.2019).
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